Der Sicherheitsbeauftragte

 

Bei einem Unternehmen, das mehr als 20 Beschäftigten hat, müssen Sie mindestens eine Person zum Sicherheitsbeauftragen benennen und ihm bestimmte Aufgaben zu übertragen.

Sicherheitsbeauftragte unterstützen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer bei der Durchführung des Arbeitsschutzes in den einzelnen Arbeitsbereichen. Im Gegensatz zu den Führungskräften übernehmen Sicherheitsbeauftragte keine Verantwortung. Sie haben eine entsprechende Weiterbildung genossen und helfen mit, das sicherheitsgerechte Verhalten der Beschäftigten zu fördern und den sicheren technischen Zustand im Arbeitsbereich zu erhalten. Es kann aber zu Ihrer Entlastung beitragen, auch schon bei geringeren Beschäftigtenzahlen Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.

Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten:

  • Unterstützung der Unternehmensleitung und Führungskräfte im Arbeitsschutz.
  • Förderung sicherheitsgerechten Verhaltens der Beschäftigten.
  • Aufrechterhaltung des Arbeitsschutzniveaus.

Gesetzliche Basis: § 22 Abs. 2 SGB VII, § 20 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1